9.6 Datenaustausch über Peer-to-Peer-Netze 

Es ist schon ärgerlich: Jedes Mmal, wenn ein neues Ubuntu-Release in Form eines ISOs auf dem offiziellen Server oder auf einem Mirror abgelegt wird, glühen die Leitungen und man kann froh sein, ein wenig Bandbreite zugeteilt zu bekommen. Ein weiteres Problem stellt sich, wenn man eines der riesigen DVD-ISOs auf den heimischen PC befördern möchte: Hier kann es vorkommen, dass der Download mittendrin abbricht.
BitTorrent: Spart Bandbreite
Für die oben genannten Anwendungsbereiche bietet sich die Methode des Peer-to-PeerDownloads über das BitTorrent-Netzwerk an. Vorbildlicherweise ist in Ubuntu ein BitTorrent-Client integriert. Wenn Sie damit die neueste Ubuntu-Version downloaden möchten, verfahren Sie folgendermaßen:
Navigieren Sie mit dem Standardsystembrowser zum Download-Verzeichnis des Ubuntu-Servers www.ubuntu.com/download, und wählen Sie dort einen deutschen Mirror aus. Als Beispiel wollen wir im Folgenden ein DVD-ISO herunterladen. Dazu folgen Sie dem Link im oberen Seitenbereich, der Sie zu http://cdimage.ubuntu.com/releases/dapper/release führt. Klicken Sie hier die entsprechende Datei mit der Endung .torrent an, und der BitTorrent-Download-Manager wird nach Bestätigung des folgenden Dialogs automatisch gestartet (siehe Abbildung). Nun müssen Sie lediglich den Speicherort der Datei angeben, und die Datei wird häppchenweise auf Ihren Rechner befördert. Sollten Sie den entsprechenden Download schon einmal gestartet haben, so kann dieser fortgesetzt werden – ein probates Mittel bei Verbindungsstörungen bzw. -abbrüchen.
Abbildung 9.24 Der GNOME-BitTorrent-Client Transmission in Aktion
aMule
Jeder kennt eMule. Die beliebte Tauschbörse ist natürlich auch unter Linux verfügbar. Das entsprechende Paket nennt sich hier aMule (another eMule file-sharing program). Seit Neuestem liegt aMule im Ubuntu-Repository in der aktuellsten Version 2.2 vor und benutzt die Library wxgtk2.6. Damit entfällt die bislang übliche Eigeninstallation von der Entwicklerseite. Nach der Installation des Pakets mittels sudo apt-get install amule erscheint das Programm im GNOME-Menü unter Anwendungen • Internet.
Ähnlich wie BitTorrent verwendet man aMule im Ubuntu-Umfeld als Peer-to-Peer-System zur Verbreitung von ISO-Images auch oder gerade bei Verwendung von schmalbandigen Internetanschlüssen.
Download alter Ubuntu-Versionen
Nehmen wir einmal an, Sie suchen eine alte Ubuntu-Version, die Sie auf einem betagten Rechner installieren möchten. Nach dem Programmstart wird zunächst eine Serverliste aus dem Internet geholt. Wählen Sie einen der angezeigten Server aus, und verbinden Sie sich mit einem Rechtsklick. Nun wechseln Sie in das Untermenü Suchen, geben einen Suchbegriff ein und harren der Ergebnisse (siehe Abbildung). Den Download starten Sie schließlich per Doppelklick über dem entsprechenden Objekt.
Es ist überflüssig, an dieser Stelle zu erwähnen, dass Sie besonderes Augenmerk auf die rechtlich einwandfreie Herkunft der Dateien legen sollten.
Was ist erlaubt und was nicht?
Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland hat einen Internetanschluss. Die immer leistungsfähigeren Anschlüsse werden nicht nur zum Surfen benutzt. Man schätzt, dass ein Drittel des Datenverkehrs auf Dateiaustausch zurückgeht. Musik- und Filmindustrie wehren sich heftig gegen die Verbreitung geschützter Werke und strahlen in Kino und Fernsehen Werbung aus, die Raubkopierern fünf Jahre Haft androht. Wo aber beginnt die Raubkopie, und sind Raubkopierer Verbrecher? Was darf kopiert werden, und welche Strafen drohen tatsächlich?
Abbildung 9.25 Filesharing mit aMule
Privatkopie über Rohlinge bezahlt
Das Kopieren zum privaten Gebrauch ist nach wie vor erlaubt. Als Privatkopien gelten nicht nur Sicherheitskopien von Software, sondern auch Duplikate von Musik-CDs, um sie im Auto zu hören oder sie an Freunde und Familie weiterzugeben. Wer glaubt, diese Kopien seien kostenlos, liegt aber falsch. Denn das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken ist gebührenpflichtig. Diese Gebühren werden allerdings beim Kauf von Rohlingen, Brennern und Mp3-Playern bezahlt. Diese Pauschale betrug letztes Jahr knapp sechs Cent für einen CD-Rohling. Mit dem Kauf des Speichermediums wird also bereits jede private Vervielfältigung bezahlt.
Ist eine Musik-CD oder ein Film aber kopiergeschützt, so ist es verboten, diesen Kopierschutz zu umgehen. Ein Aufkleber »kopiergeschützt« zählt noch nicht als Kopierschutz. Der Schutz muss auch eine technische Schranke darstellen.
Auch Download verboten
Tauschbörsen wie KaZaa, eMule und BitTorrent sind nicht verboten, ebenso wenig ihre Nutzung. Denn hier werden auch urheberrechtlich freie Musikstücke und Filme ausgetauscht. Wer aber geschützte Filme und Musik anbietet, macht sich strafbar. Das ist vielen Nutzern bereits bewusst. Problematisch hierbei: Bei Börsen wie BitTorrent kann man nicht nur herunterladen. Wer zum Beispiel einen Film herunterlädt, stellt gleichzeitig die unfertigen Teile zur Verfügung, die er bereits geladen hat. Damit ist er auch ein Anbieter. Deshalb wird immer mehr auf Alternativen wie Rapidshare zurückgegriffen. Hier werden Dateien online zur Verfügung gestellt. Man lädt sie direkt von der Homepage herunter.
Doch auch diese Praxis ist ausdrücklich verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Es handelt sich um Kopien von »unrechtmäßig online zum Download angebotenen« Vorlagen. Unrechtmäßig sind Vorlagen, wenn sie urheberrechtlich geschützt sind. Wer also den neuesten James Bond herunterlädt, noch bevor dieser im Kino anläuft, kann davon ausgehen, dass das Angebot illegal ist. Auch der Download ist also verboten.
Der gelegentliche Nutzer von Tauschbörsen macht sich ebenso strafbar wie der kommerzielle Vermarkter von Raubkopien. Eine Bagatell-Klausel für geringfügige Verstöße gibt es nicht – auch wenn Verfahren bei wenigen Verstößen wegen Überlastung der Justiz oft eingestellt werden.
Theoretisch Haft – in der Praxis meist Geldstrafen
Die Filmverleiher zeigen in ihrer »Raubkopierer-sind-Verbrecher«-Kampagne in Kinos und im Fernsehen Spots, die vor bis zu fünf Jahren Haft für Raubkopierer warnen. Tatsächlich ist dieses Höchstmaß noch nie verhängt worden und gilt nur für kommerzielle Kopierer, die unrechtmäßige Duplikate verkaufen.
Als Verbrechen werden rechtlich Straftaten eingestuft, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Eine solche Mindeststrafe gibt es für Urheberrechtsverletzungen nicht. Raubkopierer begehen also kein Verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen. Für Vergehen zum privaten Gebrauch drohen zwar Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Meist werden sie als minderschwer aber nur mit Geldstrafen geahndet, oder man einigt sich außergerichtlich auf Ausgleichszahlungen und Unterlassung. Nur jedes fünfte von 1843 Verfahren im Jahr 2006 wurde mit einer Verurteilung abgeschlossen.
Durchschnittlich 3000 Euro Strafe
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Schaden, also dem Handelswert der geladenen Dateien und der wirtschaftlichen Situation des Raubkopierers. Durchschnittlich müssen 3000 Euro Schadensersatz gezahlt werden. Dabei werden nicht nur die kürzlich heruntergeladenen Stücke berücksichtigt. Oftmals steht die Polizei unangemeldet vor der Tür und nimmt gleich den ganzen Rechner mit. Dann kann ganz in Ruhe erfasst werden, welche illegalen Kopien sich auf der Festplatte befinden.
Aber auch, wenn es gar nicht zu einer Verhandlung kommt, kann es teuer werden. Allein das Verbotsschreiben eines Anwalts kostet bis zu 2000 Euro Gebühr. Wer den Internetanschluss mit anderen teilt oder seinen Kindern zur Verfügung stellt, sollte wachsam sein. Es haftet nämlich der Besitzer des Internetanschlusses.
Anbieten heißt noch mehr Risiko
Der Download ist zwar genauso verboten wie das Anbieten von geschütztem Material. Das Risiko, erwischt zu werden, ist beim Anbieten aber viel höher. Um gegen die illegale Verbreitung vorzugehen, setzen die Inhaber der Lizenz- oder Urheberrechte von Filmen und Musik Suchprogramme ein. Damit wollen sie vor allem die illegalen Anbieter aufspüren.
Durchsucht werden Tauschbörsen und Internetseiten. Dabei erhalten sie allerdings nur die IP-Adresse des Internetnutzers. Anhand dieser Nummer kann jeder Nutzer vom Internetanbieter eindeutig identifiziert werden. Die Anbieter sind nicht immer bereit, die Daten ihrer Kunden preiszugeben. Oft tun sie dies erst, wenn eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Internetnutzer vorliegt.
Das Risiko einer Anzeige steigt mit der Anzahl der angebotenen Dateien, aber auch mit ihrer Popularität und Aktualität. Gesucht wird in den Suchmaschinen nach angebotenen Titeln: Wer bietet das aktuelle No-Angels-Album an oder das von Tokio Hotel? Je öfter ein Nutzer mit derselben IP-Adresse auffällt, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige. Da diese Suche recht aufwendig ist, wird vor allem nach den Titeln gesucht, bei denen die größten Verluste vermutet werden. Das sind besonders aktuelle oder populäre Titel. Wer die neuesten Kinofilme herunterlädt und damit bei den meisten Börsen auch anbietet, gerät also schneller ins Visier der Ermittler.






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